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Branchen-Insights | Lesedauer: ca. 2 Min.
15.08.2019

Optimiertes EU-Energielabel für neue Heizungen kommt.

(Rolf Mauer) Das EU-Energielabel für neue Heizkessel gibt auf einer Skala von grün bis rot an, wie effizient diese sind. Da die Anforderungen verschärft wurden, ändert sich die Skala dieses Jahr: Ab 26. September 2019 wird die neue Effizienzklasse A+++ eingeführt und die Stufen E bis G entfallen.

Hackgut- und Pelletheizung KWB Powerfire im Keller eines Gebäudes.

Ab September erhalten Heizungen ein A+++ bis A+, wenn sie regenerative Energien nutzen. Das ist bei Solarkollektoren als Ergänzung zur Wärmeerzeugung der Fall, bei den meisten Holzheizungen und bei effizienten Wärmepumpen. KWK-Anlagen können die Noten A+++ bis B erhalten. Die Bewertung von Gasheizungen und Ölheizungen mit Brennwerttechnik ändert sich von A+ auf A bis B− allerdings kann man eine bessere Einstufung bekommen, wenn man sie mit erneuerbaren Energien kombiniert, etwa einer thermischen Solaranlage oder einer Wärmepumpe.

Energielabel mit BeschriftungenDas derzeit gültige Energielabel, das ab September 2019 abgelöst wird. Hinzu kommt die höchste Energieeffizienzklasse A+++, die Stufen E bis G entfallen.

Weniger effiziente Niedertemperaturgeräte, welche die im Abgas enthaltene Wärmeenergie nicht ausnutzen, erreichen dann die Effizienzkategorie C−. Sie dürfen nur noch in bestimmten Mehrfamilienhäusern eingesetzt werden. Geräte der Klasse D kommen in Deutschland bereits jetzt nicht mehr in den Handel.

Für neue Heizgeräte und Warmwasserbereiter bis 70 Kilowatt Leistung ist das Etikett Pflicht, Warmwasserspeicher bis einschließlich 500 Liter Speichervolumen sowie Produktkombinationen benötigen das Label ebenfalls. Für diese sogenannten Verbundanlagen gilt das erweiterte Label bereits. Die erweiterte Skala gilt auch für neue Einzelraumheizgeräte bis 50 Kilowatt Leistung, etwa Pelletöfen und andere Holzheizungen.

Insgesamt rückt das neue Label die Effizienz der Heizkessel als wichtiges Kriterium in den Vordergrund. Damit steigt der Druck auf die Heizungshersteller, effizientere Heizungsanlagen anzubieten.

Empfehlungen aus dem grünen Baden-Württemberg.

Immobilienbesitzer sollten die Änderung beachten und konventionelle Öl- und Gasgeräte mit niedriger Effizienz meiden. Darauf weist Zukunft Altbau hin, das vom Umweltministerium Baden-Württemberg geförderte Informationsprogramm rund um die energetische Sanierung. Am besten steigt man gleich auf Heizungen mit A+ oder besser um.

Relevant wird das Thema für Eigentümer, wenn ihr Heizkessel bereits 30 Jahre lang in Betrieb ist – die Energieeinsparverordnung (EnEV) sieht in diesem Fall einen Ersatz vor. Ob eine Heizung jünger als 30 Jahre ist, können Eigentümer auf dem Typenschild, im Schornsteinfegerprotokoll oder in den Bauunterlagen nachsehen.

Eigentümer von Gebäuden in Baden-Württemberg sollten beim Austausch des Heizkessels zusätzlich das Erneuerbare-Wärme-Gesetz des Landes berücksichtigen. In diesem Bundesland dürfen bei einem Heizungsaustausch in Wohngebäuden nur noch Heizanlagen eingebaut werden, die durch mindestens 15 Prozent erneuerbare Energien unterstützt werden. Wer das nicht tut, muss alternative Erfüllungsoptionen wie Dämmmaßnahmen realisieren.

Weitere Verschärfungen in Aussicht.

Bereits 2021 oder 2022 soll die nächste Verschärfung kommen. Langfristiges Ziel ist, die Effizienz im Heizungsbereich sukzessive zu steigern sowie auf die Vorteile von effizienteren Heizungen hinzuweisen.

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